Aktenzeichen 15 N 23.1000

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ECLI:
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RCN:
RCN4E49WYB2KLLM7P4

Verknüpfte Entscheidungen

VGH München: Urteil vom 14.12.2023

Einbeziehungssatzung (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB), Keine Prägung der einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs, Keine Umdeutung in Abgrenzungssatzung (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB), Keine Umdeutung in Entwicklungssatzung (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB)

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