Aktenzeichen XII ZB 166/13

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RCN4DYYQZDKH2AFVH5

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.09.2015

Abänderungsverfahren für den Versorgungsausgleich: Abänderung eines nach altem Recht durchgeführten Ausgleichs einer betrieblichen Altersversorgung; Unzulässigkeit eines Feststellungsantrags im Hinblick auf einen künftigen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich; Hilfsantrag auf Wiederaufnahme des Versorgungsausgleichsverfahrens

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