Aktenzeichen Au 8 K 23.50327

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RCN:
RCN4DW52KZXU386F3E

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VG Augsburg: Urteil vom 08.12.2023

Asyl, Afghanistan, Dublin-Verfahren, Abschiebungsanordnung nach Schweden, keine systemischen Schwachstellen im schwedischen Asylverfahren, Bezugnahme auf Bescheid des Bundesamts

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