Aktenzeichen Au 5 K 14.1340

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RCN4CEEVMZQ4XQQNBT

Verknüpfte Entscheidungen

VG Augsburg: Urteil vom 30.07.2015

Drittanfechtungsklage, Baugenehmigung, Einfamilienhaus, Doppelgarage, Innenbereich, Abstandsflächen, Rücksichtnahmegebot, erdrückende Wirkung, Abweichung, Nachbarschutz

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