Aktenzeichen XII ZR 66/10

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RCN:
RCN4BRVJ4RQ3XPXXRD

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.04.2012

Kindesunterhalt: Berücksichtigung einer nach der Scheidung erhaltenen Abfindung bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs; Umrechnung eines dynamisierten Titels über den Kindesunterhalt in einen Prozentsatz des Mindestunterhalts nach Gesetzesänderung

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