Aktenzeichen 27 W (pat) 43/12

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN4BL84DBZR4LHSG2

Verknüpfte Entscheidungen

Bundespatentgericht: Beschluss vom 05.03.2013

Markenbeschwerdeverfahren – "Ipsum" – zur Seniorität im Gemeinschaftsmarkenrecht - Widerspruch aus einer gelöschten Marke ist unzulässig - Seniorität nach Art. 34 Abs. 2 GMV (juris-Abkürzung: EGV 207/2009) lässt den bereits gelöschten deutschen Teil einer IR-Marke nicht zur selbständigen Widerspruchsmarke erstarken oder wiederaufleben – Erhebung eines Widerspruch nur aus einer Gemeinschaftsmarke, für die eine Seniorität wirksam in Anspruch genommen wurde

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