Aktenzeichen L 15 VG 2/19

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RCN:
RCN4BHDZN88BGDBSF7

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LSG München: Urteil vom 06.08.2019

Opferentschädigung: Keine Entschädigung bei Nachricht von Amoklauf und bloßer Befürchtung des Verletzung Angehöriger

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