Lebensmittel, die Cannabidiol (CBD) im Zutatenverzeichnis als Zutat ausweisen sind neuartig im Sinne der Novel Food-Verordnung., Das Inverkehrbringen derartige Lebensmittel kann aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes unter Anordnung des Sofortvollzugs untersagt werden.
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