Aktenzeichen VIII ZB 93/10

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 25.10.2011

Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts am dritten Ort; typisierende Betrachtungsweise bei der Prüfung der Notwendigkeit einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme

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