Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 31.03.2023
Nichtannahme einer wegen gravierender Begründungsmängel unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Androhung einer Missbrauchsgebühr wegen wiederholter Einlegung offensichtlich unzureichend begründeter Verfassungsbeschwerden
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