Aktenzeichen RN 4 S 20.3099

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN49LXA454ZH824ZD

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VG Regensburg: Entscheidung vom 18.03.2021

Zwangsgeldandrohung, Aufschiebende Wirkung, Antragsgegner, Sofortige Vollziehbarkeit, Summarische Prüfung, Konkrete Gefahr, Verwaltungsgerichte, Bescheid, Leinen- und Maulkorbzwang, übertragener Wirkungskreis, Gemeindeordnung, Teil des Gemeindegebiets, Gemeindeaufgabe, Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Anordnung der sofortigen Vollziehung, Besondere Anordnung, Behördliche Anordnung, Sicherheitsrecht, Formelle Rechtswidrigkeit, Vorläufiger Rechtsschutz

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