Vertragsärztliche Versorgung - Entscheidungen des Zulassungsausschusses entfalten Drittwirkung - Status des zugelassenen Vertragsarztes und der genehmigten Anstellung sichern die vertragsärztliche Tätigkeit im Rechtsverhältnis zu Dritten ab - Ausnahmefall von der Drittbindungswirkung - Medizinisches Versorgungszentrum - Verzicht auf Zulassung - Tätigkeit als angestellter Arzt
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