Aktenzeichen 4 K 638/1 4

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RCN48U2F3RE4MB3PST

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FG Nürnberg: Urteil vom 30.07.2015

Nichtauflösung einer Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG als nachträglich bekannt gewordene Tatsache im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO - Zur Frage der Abwägung der Sorgfaltspflichtverletzungen von Finanzamt und Steuerpflichtigen im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr.

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