Aktenzeichen III ZR 70/12

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RCN48PRW2NWMEV5K2Q

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Bundesgerichtshof: Versäumnisurteil vom 13.12.2012

Aufklärungspflichtenverletzung des Anlageberaters oder -vermittlers: Widerlegung der Vermutung der Ursächlichkeit eines Prospektfehlers für die Anlageentscheidung

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