Aktenzeichen 2 B 117/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2016:270416B2B117.15.0
RCN:
RCN48FLSMBVW2G4LKG

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 27.04.2016

Kein Anspruch auf Ausgleichszulage bei vom Beamten zu verantwortendem dienstlichen Grund für den Wechsel der Verwendung

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