Aktenzeichen 2 StR 59/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:230317B2STR59.17.0
RCN:
RCN47S4YEBRQVG8Q4J

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.03.2017

Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Bezeichnung des Beschlusses als Urteil

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