Aktenzeichen VI ZR 32/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:131216UVIZR32.16.0
RCN:
RCN46DADJXZCFYVGNE

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 13.12.2016

Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf der Autobahn: Anscheinsbeweis für Verschulden des Auffahrenden; Erschütterung des Anscheinsbeweises bei Spurwechsel des Vorausfahrenden; Nichterweislichkeit des Spurwechsels

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