(Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebskosten- bzw Heizkostennachforderung für frühere Bewilligungszeiträume - Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der tatsächlichen Verursachung - Kostenübernahme bis zum Ablauf der Übergangsfrist nach § 22 Abs 1 S 3 SGB 2)
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