Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 08.10.2014
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des aus Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG folgenden Gebots eines effektiven Rechtsschutzes auch für unbemittelte Parteien
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