Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr (§ 34 Abs 2 BVerfGG) iHv 500 Euro zu Lasten der Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin bei wegen unnötiger Wiederholungen völlig ausufernder Beschwerdeschrift
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