Aktenzeichen 4 StR 342/10

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RCN44TWJ2XD5UC7W4X

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.09.2010

Strafverfahren u.a. wegen Beischlafs zwischen Verwandten: Tatbestandsmäßigkeit von Oralverkehr; neue Gesamtstrafenbildung nach Aufhebung der Gesamtstrafe durch das Revisionsgericht und Zurückverweisung

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