Nichtannahmebeschluss: Berufsrechtliche Sanktionierung unzulässiger notarieller Auswärtsbeurkundungen mit Berufsausübungsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) vereinbar - Voraussetzungen für Annahme einer zweiten Geschäftsstelle (§ 10 Abs 4 S 1 Halbs 2 BNotO) - Wettbewerbsbeeinträchtigung durch Auswärtsbeurkundung ohne Erhebung von Auswärtsgebühren
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