Aktenzeichen 2 StR 163/13

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RCN:
RCN42FFR23VH44ZUCW

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.07.2013

Erpresserischer Menschenraub und räuberische Erpressung: Behandlung eines Irrtums über die Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils

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