Aktenzeichen 10 ZB 16.2199

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RCN:
RCN3ZCZ9JX28M8LCAQ

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VGH München: Entscheidung vom 08.11.2017

Kein Verfahrensmangel wegen gerichtlicher Prognoseentscheidung zur Wiederholungsgefahr von Straftaten ohne Zuziehung eines Sachverständigen

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