Aktenzeichen II ZR 9/12

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RCN:
RCN3Z7DUZ5MX6S9P8Z

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 09.07.2013

Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des Treuhandkommanditisten; Offenbarungspflicht hinsichtlich der Vorstrafen der mit der Vermögensverwaltung der Gesellschaft betrauten Person

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