Aktenzeichen 3 StR 372/12

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN3YK3DXXHKWJ655H

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.11.2012

Verletzung gewerberechtlicher Vorschriften: Strafbarkeit der beharrlichen Zuwiderhandlung gegen eine Gewerbeuntersagung

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