Aktenzeichen VI ZR 296/11

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RCN:
RCN3Y5X6M2MJF25B5J

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 11.09.2012

Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Aktivlegitimation eines Mietwagenunternehmens hinsichtlich der Durchsetzung abgetretener Mietwagenkosten

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