Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Erfolglosigkeit eines fachgerichtlichen Rechtsbehelfs aus prozessualen Gründen - hier: nicht fristgerechte Anhörungsrüge gem § 321a ZPO - bewußte Verweigerung der Kenntnisnahme durch Prozessbevollmächtigten steht Kenntnisnahme iSd § 321a Abs 2 S 1 ZPO gleich
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