Aktenzeichen W 3 S 23.1230

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RCN3XYVV5SZW7PMJMC

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VG Würzburg: Entscheidung vom 27.11.2023

Kinder- und Jugendhilfe, Inobhutnahme einer ausländischen unbegleiteten Person, die angibt, minderjährig zu sein, Altersfeststellung, Anhörung, Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Beendigung der Inobhutnahme, Antrag auf Aufhebung der Vollziehung, Prozessfähigkeit, Zulässigkeit der Altersfeststellung analog § 42f SGB VIII im Rahmen der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII

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