Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Fristwahrung per Fax - rechtzeitiger Beginn mit der Übermittlung - absehbare Übertragungsdauer - doppelt so viele Minuten wie Seiten des Schriftsatzes nicht ausreichend - weiterer zusätzlicher Sicherheitszuschlag von 20 Minuten - keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtbeachtung
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