Aktenzeichen IV ZR 91/09

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RCN3XNPNUDV6LZZXCD

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 27.01.2010

Pflichtteilsberechnung: Berücksichtigung einer im Wege vorweggenommener Erbfolge erfolgten unentgeltlichen Zuwendung; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Werts der Zuwendung

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