Aktenzeichen Vf. 5-VII-19

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RCN3XLF8Q4T7WRCPMT

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VerfGH München: Entscheidung vom 26.04.2022

Versorgung, Gemeinde, Widerspruchsrecht, Popularklage, Beschwerde, Wohnung, Beteiligung, Gesetzgebungskompetenz, Abwasserbeseitigung, Benutzungszwang, Wasserversorgungseinrichtung, Wasserversorgung, Widerspruch, Vergleich, informationelle Selbstbestimmung, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Unverletzlichkeit der Wohnung

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