Aktenzeichen 4 B 20/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2023:160523B4B20.22.0
RCN:
RCN3WJST6Z3PRJF7FD

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 16.05.2023

800 qm-Schwelle zur Großflächigkeit von Einzelhandelsbetrieben

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