Aktenzeichen AN 3 S 16.00748, AN 3 S 16.00917, AN 3 S 16.00919

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RCN3WAKESV5PWKTXZG

Verknüpfte Entscheidungen

VG Ansbach: Entscheidung vom 01.06.2016

Erfolgloser Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen eine bauaufsichtliche Anordnung zur Gefahrenabwehr

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VG Ansbach: Entscheidung vom 01.06.2016

Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit, Zwangsgeldandrohung, Duldungsanordnung, Befähigung zum Richteramt

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VG Ansbach: Entscheidung vom 01.06.2016

Rechtmäßiger Verwaltungsakt

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VG Ansbach: Entscheidung vom 01.06.2016

Rechtmäßigkeit der Anordnung des Sofortvollzuges zu einer baurechtlichen Gefahrenabwehr

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