Aktenzeichen AN 9 K 20.02464

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN3W2L9GDC6N6U5ZB

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VG Ansbach: Urteil vom 16.06.2021

Bestimmung der näheren Umgebung, Aneinanderstoßen einheitlich geprägte Bebauungskomplexe mit voneinander, verschiedener Bau- und Nutzungsstruktur

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