Aktenzeichen II ZR 255/13

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RCN3UUJBAR7757VHAP

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 21.04.2015

Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht bei Richterwechsel vor Ablauf der Frist für einen nachgelassenen Schriftsatz

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