Aktenzeichen VI B 113/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2018:B.090718.VIB113.17.0
RCN:
RCN3UUAG55JGG3G547

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Beschluss vom 09.07.2018

(Anforderungen an eine wirksame Fristsetzung gemäß § 79b Abs. 1 und Abs. 2 FGO)

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