Aktenzeichen 3 ZA (pat) 41/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BPatG:2018:181218B3ZApat41.18.0
RCN:
RCN3UBUNTWFZD2TSZM

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 18.12.2018

Patentnichtigkeitsklageverfahren - Kostenfestsetzung - "Experimentelles Privatgutachten zum Beleg der Ausführbarkeit von Entgegenhaltungen" – zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein experimentelles Privatgutachten des Nichtigkeitsklägers zum Beleg der Ausführbarkeit der Lehre einer von ihm als neuheitsschädlich angeführten Entgegenhaltung – Nichtigkeitsbeklagte hat die Ausführbarkeit der Entgegenhaltung unter Vorlage eines eigenen experimentellen Privatgutachtens bestritten – sachdienliche und notwendige Kosten

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