Aktenzeichen 1 StR 75/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:030522B1STR75.22.0
RCN:
RCN3U8CMV9Q7UWWYN7

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 03.05.2022

Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Voraussetzungen des Besitzes bei Zurverfügungstellung der Wohnung

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