Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch nicht nachvollziehbare Kostenentscheidung im Zivilprozess - hier: Anwendung des § 95 ZPO bei unterlassener Teilrücknahme einer Klage trotz gerichtlicher Empfehlung
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