(Ausnahmsweise Zulässigkeit der Klage gegen sog. Nullbescheid - Gewerblichkeitsfiktion des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 2 EStG für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Veräußerung inländischen Grundbesitzes - Gewinnermittlungsart)
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