Aktenzeichen IV ZR 248/08

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RCN3QWBBZ2KJWSPGW6

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 24.11.2010

Leistungsbegrenzung in der Kraftfahrzeug-Teilversicherung: Fahrzeugbeschädigung durch den Täter aus Wut über fehlgeschlagene Entwendung

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