Aktenzeichen 15 N 21.2243

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RCN:
RCN3Q6RHVXUWDSX9F2

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VGH München: Urteil vom 25.11.2022

Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan, Antragsbefugnis des Plannachbarn, Gliederung eines Industriegebiets durch die Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (Emissionskontingentierung), Bestimmtheitsgebot (Gebot der Normenklarheit), Unklarheit der örtlichen Regelungsreichweite eines Bebauungsplans

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