Aktenzeichen M 8 S 21.5585

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RCN:
RCN3M6JKZT9MQGR3B8

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VG München: Entscheidung vom 23.03.2022

Eilantrag, Fälligstellung und Androhung, Zwangsgeld, Verwaltungsakt bestandskräftig, Keine fristgerecht erhobene Klage, Kein Anordnungsgrund, Existenzgefährdung nicht glaubhaft gemacht

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