Aktenzeichen 5 StR 200/14

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RCN3LQ93XG2WS5R5AF

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 09.09.2014

Verfallsanordnung im Strafverfahren wegen Beihilfe zur Bestechlichkeit: Notwendige Urteilsfeststellungen zu der konkreten Auswirkung der Anordnung des Verfalls von Wertersatz in Ansehung der Vermögensverhältnisse des Täters

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.07.2014

Absoluter Revisionsgrund: Weiterverhandeln in Abwesenheit der Strafverteidiger nach unangemessenem Vorverhalten

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