Aktenzeichen B 9 SB 1/22 R

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN3L4JK97M9MX48GH

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Bundessozialgericht: Urteil vom 09.03.2023

Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung - mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung - Muskelschwunderkrankung - Aussteigen aus dem Kraftfahrzeug - Bodenunebenheiten - Maßgeblichkeit einer typischen Umgebung im öffentlichen Verkehrsraum - wirksame und gleichberechtigte Teilhabe - Sturzgefahr - objektives Erfordernis eines Rollstuhls - mobilitätsbezogener Mindest-GdB von 80 - Geh-GdB - Einbeziehung aller Beeinträchtigungen mit nachteiliger Auswirkung auf das Gehvermögen - Geh-GdB-Bildung nach den allgemeinen Vorgaben der Versorgungsmedizinischen Grundsätze - kein Abzug von nicht mobilitätsbezogenen GdB-Anteilen - abschließender Vergleich mit dem Gehvermögen von Doppeloberschenkelamputierten nicht mehr statthaft

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