Aktenzeichen M 1 K 22.3127

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RCN:
RCN3KFHQ8XE97L7Q88

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VG München: Urteil vom 21.03.2023

Begründung eines Baugenehmigungsbescheids, Durchmischung im Mischgebiet, Gebot der Rücksichtnahme, Abstandsflächen, Vorrang des Bauplanungsrechts im Abstandsflächenrecht, Zurückversetztes Obergeschoss, Abweichung von den Abstandsflächen

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