Aktenzeichen I ZR 39/09

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RCN3KCH8242W2QCZRF

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 30.09.2010

Grenzüberschreitender Straßengüterverkehr: Fahrzeug- und Ladungsdiebstahl in Italien; Wahlrecht des Geschädigten bei Berechnung des Schadens durch qualifiziertes Verschulden des Frachtführers

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