Beschwerde (überwiegend erfolgreich), Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, (hier überwiegend) weggefallendes Rechtsschutzinteresse bei Rohbaufertigstellung, keine begründeten nutzungsbezogenen Einwendungen, nachbarrechtsrelevante Unbestimmtheit einer Baugenehmigung, bauordnungsrechtliche Abstandsflächen
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