Aktenzeichen Au 6 E 18.1242

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RCN3K8HUJQQKXK7PPF

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VG Augsburg: Entscheidung vom 14.08.2018

Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Ausländerbehörde nach erfolglos beendetem Asylverfahren

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